Schutzkonzept Matchbetrieb

Schutzkonzept für den Meisterschaftsbetrieb ab 22.9.2020

Bestimmung Corona-Beauftragter des Vereins

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs plant, muss eine Corona-Beauftrageter bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

Bei Handball Emme ist dies Simon Gloor. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. +41 77 508 73 31 oder presi@handballemme.ch)

Meisterschaftsbetrieb

Übergeordnete Grundlagen

  • Nur symptomfrei zum Spiel
    Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Spielbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
  • Abstand halten
  • Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten. Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im Trainings- und Spielbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig.
  • Die Gesichtsmaske ist überall zu tragen, ausser während dem Duschen und den sportlichen Tätigkeiten.
  • Gründlich Hände waschen Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training/Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
  • Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten und auch Spielen Präsenzlisten (inklusive Zuschauer). Die Person, die das Training bzw. den Einlass bei Spielen leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht.

Corona-bedingte Regelungen im Spielbetrieb

Allgemeines

Behördliche Massnahmen haben Vorrang und unterliegen nicht dem Einfluss des SHV. Auch kantonal oder gar kommunale unterschiedliche Massnahmen können Einfluss auf den Spielbetrieb haben. Die «Corona-Saison» verlangt viel Flexibilität und Sportgeist von allen. Rechtsgleichheit kann nicht immer gewährt werden. Je nach Zeitpunkt der Meisterschaft können unterschiedliche Massnahmen und Entscheidungen gefällt werden müssen (Spielverschiebungen, Spielabsagen, Wertung von nicht durchgeführten Spielen).

Abänderungen oder Ergänzungen zum WR und zu Weisungen (Ausgabe 01.07.2020)

  • Handshake (WR Art 15)
    Vor und nach dem Spiel wird das Handshake durchgeführt, jedoch statt mit der Hand mit der Faust oder dem Ellbogen.
  • Umgang mit Spielverschiebungen wegen Corona (WR Art 17ff)
    Der Gegner muss mithelfen, das Spiel zu verschieben, wenn einer Mannschaft
  • mehr als 3 Spieler wegen Coronamassnahmen ausfallen (Verfügung Kantonsarzt muss vorgelegt werden können)
  • oder wenn ein Team kein Sport ausüben kann (Halle geschlossen, Quarantäne wegen Corona)
    Diese Spiele müssen zum nächstmöglichen Termin durchgeführt werden, auch unter der Woche (Solidarität). Finden die beiden Teams keinen gemeinsamen Termin, kann der SHV entscheiden (bspw. neutrale Halle). Beide Teams sollen in sportlichem Umgang die bestmögliche Lösung suchen.
  • Kann ein Spiel ohne Verschulden eines Teams (Corona – keine Spielverschiebungsmöglichkeit) nicht durchgeführt werden, kann das Ressort SPuSR die Wertung «0:0» erlassen (Entscheid mit Rechtsmittelbelehrung, Weiterzugsmöglichkeit bei Rechtsgremien).
  • Muss nicht nur in einem Einzelfall sondern generell über die Wertung von ausstehenden Spielen entschieden werden, stellt die zuständige Taskforce dem ZV (evtl. der WB) Antrag.
  • Spielverschiebungsgesuche infolge Corona, welche nachweislich eine Täuschung sind (nicht Corona ist der Grund) können gemäss WR Art 16, respektive 39 (grobe Verletzung der Sportlichkeit) gebüsst werden.

Meisterschaftsunterbruch/-abbruch

Zum aktuellen Zeitpunkt kann nicht definitiv geregelt werden, ob eine allenfalls erneut abgebrochene Meisterschaft gewertet wird oder nicht. Eine im Oktober abgebrochene Meisterschaft ist anders zu qualifizieren als wenn der Abbruch im März/April erfolgt. Nach Auffassung der Wettspielbehörde (WB) kann eine Wertung der Meisterschaft frühestens dann in Frage kommen, wenn mindestens die Hälfte der geplanten Spiele absolviert sind.

Wird eine Meisterschaft sistiert (Unterbruch; aber nicht Abbruch) werden folgende Szenarien verfolgt:

  1. Nachholen der fehlenden Spiele
  2. Falls nur einzelne Spiele fehlen; allenfalls Wertung der Spiele mit 0:0
  3. Anpassung der Modi bei Auf- und Abstiegsspielen (Ziel: Reduktion der notwendigen Spiele)
  4. Generelle Anpassung Modus (Ziel: Reduktion der Spiele)

Für einschneidende Massnahmen (Entscheid Sistierung oder Abbruch Meisterschaft; Entscheid über Wertung der absolvierten Spiele) werden im SHV Taskforce-Gruppen gebildet, welche dem ZV Lösungsvorschläge unterbreiten, dieser entscheidet dann abschliessend.

Zusätzliche Empfehlungen für Kinderhandball/Schulhandballturniere/freie Spielform

  • Trennung von Eltern und Kindern vor der Sportanlage (nach Ankunft).
  • Wer nicht auf dem Spielprotokoll steht, hat keinen Zutritt auf die Spielfläche oder die separierten Bereiche.
  • Übernahme der Kinder durch den Trainerstab vor Beginn, Übergabe durch den Trainerstab am Ende des Spielturniers.
  • Separater Eingang und Aufenthaltsort für die Teams während der Spielpausen in der Halle (definierter und abgegrenzter Sektor, keiner Begegnung während der Pause mit den Eltern/sonstigen Personen).
  • Separater Verpflegungsstand für die Kinder oder Trennung der Gruppen am Verpflegungsstand (keine Durchmischung mit Eltern/Publikum)
  • Die Mitglieder der Teams (Trainerstaff u. Kader) sind abschliessend auf dem Spielprotokoll einzutragen
  • U13-Spielturniere: Spielprotokoll wird über das Dashboard SHV Admin Tool erstellt
  • Kinderhandball-Spieltage U11 u. jünger: Der SHV stellt eine Liste für das erfassen des Teams (Trainerstaff u. Kader) über den Link www.handball.ch/corona zur Verfügung.

Spieler

  • Die Spieler und die Offiziellen werden via Spielbericht erfasst. Dieser wird dem SHV zugestellt und dient dem Contact Tracing. Bei einem Verdacht ist der SHV zu kontaktieren.
  • Die Spieler der beiden Mannschaften sollen sich ausserhalb des Spielfelds möglichst nicht begegnen.
  • Die Spieler dürfen nach einem Spiel als Zuschauer in der Halle anwesend sein. Allerdings müssen sie sich dazu via App als Zuschauer registrieren.
  • Die Spieler sollen nach einem Spiel die Garderobe zügig verlassen. Finden mehrere Spiele hintereinander statt, sollen sich die Teams nicht begegnen (unterschiedliche Garderoben benützen).

SHV Funktionäre

  • Alle SHV Funktionäre sind angehalten (analog der Spieler, Staff und Offiziellen) nur symptomfrei an einem Spiel teilzunehmen. Besteht nur schon der geringste Verdacht, dass Corona-Symptome vorliegen, ist die entsprechende SR Einsatzstelle (im Notfall SHV MitarbeiterIn Susi Erni / Roger Felder) zu informieren. Diese entscheiden abschliessend und suchen nach einer Ersatzlösung.

Zeitnehmer

  • Die Zeitnehmer/innen müssen sich gegenüber dem Schiedsrichter ausweisen (Contact Tracing), mit der Unterschrift auf dem Spielblatt sind dann alle am Spiel beteiligten Personen erfasst.

Zuschauer

  • Es dürfen maximal 300 Zuschauer an einem Spiel anwesend sein
  • Alle Zuschauer müssen gemäss kantonalen Vorgaben eine Schutzmaske tragen, wenn der Mindestabstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann. Diese ist selber mitzubringen
  • Die Zuschauer müssen sich per QR Code via App (Mindful Check-in) registrieren. So wird das Contact Tracing ermöglicht. Die Zuschauer sind gebeten, die App vorgängig herunterzuladen, registrieren und sich bei der Eingangskontrolle auszuweisen (ID, Pass oder Führerausweis).
  • Die Zuschauer sollen, wenn immer möglich, den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten.
  • Das Spielfeld darf von den Zuschauern zu keiner Zeit betreten werden.
  • Nach dem Spiel sollen die Zuschauer die Halle zügig verlassen. Eine Vermischung mit den Spielern ist zu vermeiden. Allfällige nahe Bekannte sind ausserhalb der Halle zu treffen.

Besondere Bestimmungen

Besondere Bestimmungen sind im Schutzkonzept zu den Anlagen in Burgdorf/Kirchberg/Utzenstorf beschrieben. https://handballemme.ch/halleninformationen-corona/

Burgdorf Lindenfeld

  1. Nur symptomfrei an dem Spiel teilnehmen.
  2. Hände beim Eintritt zur Halle desinfizieren.
  3. Separater Spielereingang benutzen (Trainer, Spieler, Schiedsrichter) – Haupteingang Gebäude, danach rechts die Treppe runter.
  4. Zuschauer*innen müssen sich beim Eintritt in die Lindenfeld registrieren und dürfen sich nur EG bewegen.  Haupteingang Gebäude, danach links in die Halle auf die Tribüne.
  5. Obligatorisches Tragen der Gesichtsmaske gemäss den Vorschriften des Kanton Bern.
  6. Die Garderobe wird nach jedem Team desinfiziert, bevor sie für ein nächstes Team wieder freigegeben wird.

Grossmatt Kirchberg

  1. Nur symptomfrei an dem Spiel teilnehmen.
  2. Hände beim Eintritt zur Halle desinfizieren.
  3. Separater Spielereingang benutzen (Trainer, Spieler, Schiedsrichter) – Eingang Nord-West (neben Musikprobesaal).
  4. Es sind KEINE Zuschauer*innen erlaubt.
  5. Obligatorisches Tragen der Gesichtsmaske gemäss den Vorschriften des Kanton Bern.
  6. Die Garderobe wird nach jedem Team desinfiziert, bevor sie für ein nächstes Team wieder freigegeben wird.

MZG Utzenstorf

  1. Nur symptomfrei an dem Spiel teilnehmen.
  2. Hände beim Eintritt zur Halle desinfizieren.
  3. Separater Spielereingang benutzen (Trainer, Spieler, Schiedsrichter) – Eingang Ost.
  4. Zuschauer*innen müssen sich beim Eintritt in die MZG registrieren und dürfen sich nur bis zur Tribüne (Galerie) bewegen. Der Zuschauereingang befindet Westseite der Halle.
  5. Obligatorisches Tragen der Gesichtsmaske gemäss den Vorschriften des Kanton Bern.
  6. Die Garderobe wird nach jedem Team desinfiziert, bevor sie für ein nächstes Team wieder freigegeben wird.

Verantwortung

Die Verantwortung für die Umsetzung dieses Konzeptes liegt bei den Verantwortlichen von Handball Emme und Trägerschaften in Zusammenarbeit mit dem Hallenbetreiber. Der Corona-Beauftragte von Handball Emme ist Simon Gloor, +41 77 508 73 31/ presi@handballemme.ch
Der Schweizerische Handball-Verband zählt auf die Solidarität der ganzen Handballfamilie!

Kommunikation

  • Fragen an den SHV sind jederzeit an corona@handball.ch zu richten.
  • Der Corona-Beauftragte des Vereins ist zuständig für die Kommunikation, Umsetzung und Einhaltung dieses Schutzkonzeptes vor Ort. Die Inhalte dieses Konzeptes sind bindend.
  • Die Vereine müssen ihre Schutzkonzepte und allfällige zusätzliche Vorgaben für Mannschaften, Funktionäre und Zuschauer auf ihrer Website publizieren.
  • Es wird ein FAQ erstellt, das unter www.handball.ch/corona zur Verfügung gestellt und laufend aktualisiert wird.

Schutzkonzept Spielbetrieb Handball Emme

Burgdorf 20. September 2020
Simon Gloor Corona-Beauftragter Handball Emme